Beim privaten Autoverkauf ist es wichtig, die Gewährleistung richtig zu verstehen und angemessen zu handhaben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gewährleistungsansprüche Käufer haben und wie Verkäufer sich davor schützen können. Zunächst sollten Sie wissen, dass beim Verkauf von privat an privat in der Regel keine gesetzliche Gewährleistung besteht. Das bedeutet, dass der Verkäufer normalerweise nicht für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Dennoch können Verkäufer die Gewährleistung in einem Kaufvertrag ausschließen oder beschränken, um sich vor unangemessenen Ansprüchen zu schützen. Es ist wichtig, diesen Punkt klar im Kaufvertrag zu formulieren und alle relevanten Details des Fahrzeugs genau zu beschreiben, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.